EU-Verantwortliche Person: Bedeutung nach GPSR und EU-Kosmetikrecht

Die meisten in der EU verkauften Produkte brauchen jemanden mit Sitz in der EU, der für sie einsteht.

Definition

EU-Verantwortliche Person

Eine EU-Verantwortliche Person ist ein in der Europäischen Union ansässiger Wirtschaftsakteur, der gegenüber den Marktüberwachungsbehörden für die Konformität eines Produkts einsteht. Nach der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung kann das der EU-Hersteller, ein Importeur, ein Bevollmächtigter mit schriftlichem Mandat oder ein Fulfilment-Dienstleister sein; nach der Kosmetikverordnung 1223/2009 muss für jedes Kosmetikprodukt eine verantwortliche Person in der EU benannt werden.

Wer verantwortliche Person sein kann und was sie tut

Nach Artikel 16 GPSR in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 darf ein Produkt nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Das kann ein in der EU ansässiger Hersteller, ein Importeur, ein per schriftlichem Mandat bestellter Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister sein, wenn keiner der anderen in der EU ansässig ist. Zu seinen Aufgaben gehören, Unterlagen für die Behörden bereitzuhalten, mit ihnen zusammenzuarbeiten und nach der GPSR regelmäßig zu prüfen, ob Produkte ihrer technischen Dokumentation entsprechen.

Kosmetika haben ein eigenes Regime. Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 verlangt für jedes Produkt eine in der EU ansässige verantwortliche Person. Ein Hersteller außerhalb der EU kann per schriftlichem Mandat eine benennen; andernfalls ist der Importeur die verantwortliche Person. Die verantwortliche Person hält die Produktinformationsdatei vor, stellt sicher, dass der Sicherheitsbericht existiert, und reicht die CPNP-Notifizierung ein.

Andere Märkte nutzen ähnliche Ideen mit anderen Regeln. Großbritannien verlangt für Kosmetika eine Responsible Person mit britischer Anschrift. Unter MoCRA in den USA ist die verantwortliche Person der Hersteller, Verpacker oder Vertreiber, dessen Name auf dem Etikett steht. Eine Marke von außerhalb der EU sollte früh entscheiden, wer in jedem Markt handelt, denn Name und Anschrift stehen auf dem Etikett und in Online-Angeboten.

Verstehen Sie dies als allgemeine Information; wer für Ihr Produkt handeln sollte, wird in einem Projekt mit einem zugelassenen Spezialisten geklärt. Siehe Private-Label-Kosmetik in der EU und unsere Compliance-Phase.

Die verantwortliche Person in drei Regimen

EU-Produkte allgemein (GPSR)EU-Kosmetik (1223/2009)US-Kosmetik (MoCRA)
Wer es istEU-Hersteller, Importeur, Bevollmächtigter oder Fulfilment-DienstleisterPer Mandat benannte Person in der EU oder der ImporteurHersteller, Verpacker oder Vertreiber, der auf dem Etikett genannt ist
Muss ansässig sein inDer EUDer EUVon der Definition nicht festgelegt; Name und Anschrift stehen auf dem Etikett
Wichtige UnterlagenTechnische Dokumentation für die BehördenProduktinformationsdatei, SicherheitsberichtAufzeichnungen zum Sicherheitsnachweis
NotifizierungKeine zentrale NotifizierungCPNP vor dem InverkehrbringenProduktlistung bei der FDA

Zusammenfassung der amtlichen Texte. Prüfen Sie die vollständigen Regeln für Ihr Produkt und Ihren Markt.

Häufige Fragen

Braucht eine Marke von außerhalb der EU eine EU-Verantwortliche Person?

Für die meisten in der EU verkauften Verbraucherprodukte ja. Die GPSR verlangt für jedes Produkt einen in der EU ansässigen Wirtschaftsakteur, und Kosmetika verlangen eine benannte verantwortliche Person in der EU.

Kann ein Marktplatz oder Fulfilment-Dienstleister meine verantwortliche Person sein?

Ein Marktplatz gehört nicht zu den aufgeführten Akteuren. Ein Fulfilment-Dienstleister kann nach der GPSR der verantwortliche Wirtschaftsakteur sein, aber nur, wenn es keinen EU-Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten gibt. Für Kosmetika muss nach der Kosmetikverordnung eine verantwortliche Person benannt werden.

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